SpVG: Schritte in die richtige Richtung (2013-01-18)

Bern, 18. Januar 2013

Medienmitteilung

 

Revision des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG)

Schritte in die richtige Richtung


Die harte Haltung der FDP.Die Liberalen und der anderen bürgerlichen Parteien zeigt Wirkung: Die Revision des Spitalversorgungsgesetzes entwickelt sich in die richtige Richtung. Die FDP-Fraktion wird die verschiedenen Varianten im Rahmen der Grossratsdebatte vom März eingehend prüfen.

 

 

Die FDP.Die Liberalen hatte sich im Rahmen der Vernehmlassung bestürzt über den damaligen Entwurf des Spitalversorgungsgesetzes gezeigt. Die Freisinnigen monierten gleich mehrere Widersprüche zum eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz (KVG). So wollte der Regierungsrat zum Beispiel eine generelle Leistungsmengenbeschränkung ins Gesetz schreiben, welche dem Grundgedanken des KVG nach freier Spitalwahl widerspricht.

 

Im nun vorliegenden Gesetzesentwurf zu Handen des Grossen Rates sind einige wichtige Verbesserungen erkennbar. So begrüsst die FDP, dass die Leistungsmengenbeschränkung auf eine subsidiäre Massnahme beschränkt bleibt. Bezüglich Ausgleichsabgabe und Fonds sind die Freisinnigen weiterhin skeptisch, man will die vorgeschlagenen Varianten jedoch prüfen. Im Weiteren begrüsst die FDP den Verzicht auf eine kantonsweite Spital-Aktiengesellschaft und ist erfreut über die Auslagerung der kantonalen Institutionen der Psychiatrie aus der Verwaltung in Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Anstalten.

 

Fraktionspräsident Adrian Kneubühler zeigt sich „vorsichtig optimistisch“. „Ich denke, Regierungsrat Perrenoud hat erkannt, dass er ein planwirtschaftlich geprägtes Gesetz nicht durch den Grossen Rat bringt. Insofern zeigt unsere harte Haltung Wirkung. Die Richtung stimmt. Ob wir den verschiedenen Varianten zustimmen können, werden wir im Rahmen der Grossratsdebatte vom März ernsthaft prüfen“, so Kneubühler weiter.